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AGBs
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sofern wir Käufern und Mietern die Gelegenheit zum Abschluss von Miet- Pacht- und Kaufverträgen sowie Verträgen über grundstücksgleiche Rechte aller Art verschaffen, erhalten wir für diese Tätigkeit Vermittlungs- bzw. Maklerprovision. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Provisionsanspruch

Vermittlungen:
1.) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.

2.) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

3.) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

4.) Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

5.) Das Angebot ist nicht für Dritte bestimmt. Sollte es weitergegeben werden, so haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Provisionsanspruches.

Gebühren

An Maklerprovisionen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sind zu zahlen bei Vertragsabschluß:

1.) Bei An- und Verkauf von Grundbesitz berechnet vom erzielten Gesamtkaufpreis vom Käufer 6%.

2.) Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer je 2,5%.

3.) Bei Einräumung eines Vorkaufsrechtes, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten) 1%.

4.) Bei Vermittlung von Erbbaurechtsverträgen vom Grundstückswert vom Erbbauberechtigten 5%.

5.) Bei der Vermittlung von unbefristeten Miet- oder Pachtverträgen und Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2,5 Netto-Monatsmieten als Mindestgebühr vom Mieter/Pächter.

6.) Bei Vermittlung von Vermietungen und Verpachtungen bei Vertragsdauer von über 5 Jahren 3% des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenen Netto-Mietzinses, höchstens jedoch aus der 10-Jahres Netto-Mietsumme vom Mieter / Pächter.

7.) Bei Vermittlung von Vermietungen und Verpachtungen bei weiterer Dauer durch Optionsrecht 3% des auf die mögliche Gesamtvertragslaufzeit des Vertrages entfallene Netto-Mietzinses, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Netto-Mietsumme vom Mieter/Pächter.

8.) Bei Vermittlung von Vermietungen und Verpachtungen 2 Netto-Monatsmieten vom Mieter.

9.) Kaufobjekte werden für den Kaufinteressenten durch eine Reservierungsvereinbarung vertraglich gesichert. Sollte der Kaufinteressent von der Reservierung zurücktreten, zahlt der Kaufinteressent eine Reservierungsgebühr in Höhe von 10% der im Erfolgsfalle geschuldeten Provision. Diese Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen Tagen zu entrichten. Den Kaufinteressenten wird hierüber eine gesonderte Rechnung gelegt. Mit dieser Gebühr sind das Risiko für die Einstellung der Verkaufsbemühungen, während des Reservierungszeitraumes einen Provisionsverlust zu erleiden und aller entstandenen Aufwendungen, abgegolten. Verstoßen der Makler oder der Verkäufer gegen den Inhalt dieses Vertrages, entfällt der Anspruch des Maklers auf die Gebühr. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Falle in voller Höhe erstattet. Dies trifft auch zu, wenn der Verkäufer dieser Vereinbarung nicht zustimmt.

Sämtliche Provisionen verstehen sich zzgl. der jeweiligen ges. Mehrwertsteuer.

Vertragsabschluss

Bei Zustandekommen eines Abschlusses haben wir Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns zeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

Ersatzgeschäft

Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z. B. durch Zwangsversteigerung, Ausübung eines Vorrechtes, Enteignung, etc.

Leistungsersatz

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der üblichen Entschädigung für einen vereidigten Sachverständigen.

Schadenersatz

Grundlage unserer Angebote sind die uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Diese sind vor Vertragsabschluß selbst zu überprüfen; sie sind freibleibend und unverbindlich. Auftraggeber haften uns gegenüber für Schäden aufgrund falscher bzw. unrichtiger oder unterlassener Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten ausgeschlossen.

Änderung der AGBs

Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Soweit Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, werden hiervon die übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch einschlägige gesetzliche Bestimmungen zu ersetzt, die den erstrebten Zweck möglichst erreichen. Dies gilt auch für eine etwaige Vertragslücke.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigslust
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Letzte Aktualisierung : vor 991 Tagen. (09.09.2009) V1.0
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